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Das Casino Neuchâtel hat sich zum Ziel gesetzt, seine Gäste in einer angenehmen Atmosphäre zu verwöhnen und ihnen ein vergnügliches Spiel zu gewährleisten. Das Spielen im Casino Neuchâtel soll schöner Teil der Freizeitgestaltung sein, unsere Gäste sollen sich dabei erholen können.

Doch was, wenn aus dem Vergnügen ein «Müssen» wird? Dem Casino Neuchâtel ist es ein ernsthaftes Anliegen, dem zwanghaften Spielen keinerlei Raum zu bieten. Denn Spielsucht verursacht tief greifende Probleme: nicht nur für den Süchtigen und sein Umfeld, sondern auch für die anderen Casinogäste.

Was ist «Spielsucht»?

Von Spielsucht ist die Rede, wenn das «Spielenwollen» zur Besessenheit wird, zum alles beherrschenden Drang. Dabei verliert der Spielende nicht nur viel Zeit und Geld, sondern auch Selbstvertrauen und Selbstachtung. Die Spielenden vernachlässigen zunehmend wichtige Lebensinhalte wie Familie, Arbeit, Hobby und soziales Engagement. Dies ist meist ein langwieriger Prozess, und die Betroffenen erkennen die Sucht oft erst sehr spät.

Das dürfen Sie von uns erwarten.

Wir vom Casino Neuchâtel sind für Sie da. Sprechen Sie mit unserer Spielaufsicht: Unser Personal wird Sie verständnisvoll und kompetent über die verschiedenen Möglichkeiten und Beratungsstellen informieren.

Das Casino Neuchâtel behält sich vor, in Einzelfällen und nach Rücksprache unseres geschulten Personals mit den betroffenen Gästen, Spielsperren auszusprechen. Dies ist nur der Fall, wenn die berechtigte Annahme besteht, dass ein Gast sein Spielverhalten nicht mehr unter Kontrolle hat. Zum Beispiel, wenn wir annehmen, dass ein Gast mehr Geld einsetzt, als er sich leisten kann.

Freiwillige Spielsperren

Spielen Sie mehr als Sie sich eigentlich leisten können oder sind Sie durch das Glücksspiel in Probleme mit der Familie oder am Arbeitsplatz geraten? Oder wollen Sie einfach eine Pause einlegen und alleine gelingt es Ihnen nicht Ihre Besuche einzustellen? Dann können Sie bei der Spielbank eine freiwillige Spielsperre, ein wirksames Mittel zum Selbstschutz, beantragen (Art. 80, Abs. 5 BGS).

Vorgehen

Sie haben hierfür zwei Möglichkeiten:

  • Sie können die freiwillige Spielsperre persönlich bei der Spielbank beantragen. Am Besten verlangen Sie beim Eintritt in das Spielcasino eine verantwortliche Person. Sie benötigen dazu lediglich einen gültigen Ausweis. Sie erhalten dabei Informationen über die Bedingungen einer Aufhebung der Spielsperre sowie über eine mögliche Beratung mit externen Fachstellen.
  • Sie können auf dieser Homepage auch ein Formular herunterladen und die freiwillige Spielsperre schriftlich beantragen. Das ergänzte Formular senden Sie zusammen mit der Kopie Ihres gültigen Ausweises (ID, Pass, Führerschein) an eine Schweizer Spielbank Ihrer Wahl. Das Formular ist nur mit Ihrer Unterschrift gültig.

Als Familienmitglied, Angehörige/r oder Freund/in können Sie sich jederzeit persönlich, telefonisch oder schriftlich an ein Casino wenden und auf ein verändertes Verhalten oder auf eine veränderte finanzielle Situation im Zusammenhang mit dem Glücksspiel eines Gastes aufmerksam machen. Nehmen Sie mit dem Spielcasino Kontakt auf.

Hinweis Dritter

Sie machen sich Sorgen um jemanden in Bezug auf sein Spielverhalten? Als Lebenspartner, Angehöriger und Freund können – ja sollten Sie sogar – etwas bewirken.

Spielen wird zur Sucht, wenn das eigene Spielverhalten nicht mehr kontrollierbar ist. Das Verlangen nach dem Glücksspiel wird immer stärker. Das soziale und berufliche Umfeld rückt immer mehr in den Hintergrund. Das Spielen wird zum zentralen Lebensinhalt. Dies ist ein langwieriger Prozess, und die Betroffenen selbst erkennen die Sucht meist erst sehr spät.

Sie können sich als Familienmitglied, Angehöriger oder Freund jederzeit persönlich, telefonisch oder schriftlich an ein Casino wenden und auf das veränderte Verhalten eines Gastes oder auf die veränderte finanzielle Situation im Zusammenhang mit dem Glücksspiel aufmerksam machen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir sprechen über die Situation und suchen gemeinsam eine Lösung.

Oder nehmen Sie Kontakt mit einer der folgenden Beratungsstellen auf.

Bei Fragen steht Ihnen das Casino Neuchâtel gerne telefonisch unter +41 (0)32 729 90 00 oder per E-Mail an conceptsocial@casino-neuchatel.ch zur Verfügung.